Annullierung ohne
Stornogebühr:
-
Bis
spätestens fünf Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes können beide Vertragspartner, d.h. sowohl Gast als auch Beherbergungsbetrieb, ohne
Entrichtung einer Stornogebühr den Beherbergungsvertrag lösen.
Annullierung mit
Stornogebühr:
-
Bei
Stornierung ab fünf Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes ist eine Stornogebühr im Ausmaß des Arrangementpreises von 60% zu entrichten.
-
Bei
Stornierung ab 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes ist eine Stornogebühr im Ausmaß des Arrangementpreises von 80% zu entrichten.
-
Bei
Stornierung ab 2 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes ist eine Stornogebühr im Ausmaß des Arrangementpreises von 100% zu entrichten.
Darüber hinaus gelten die Geschäftsbedingungen für die Hotellerie AGBH 2006.
Reiseversicherung:
Weil immer etwas passieren kann, empfehlen wir euch eine Versicherung bei der europäischen Reiserversicherung abzuschließen. Neben der Stornokosten, Reiseabbruch,
unfreiwilliger Reiserverlängerung oder Bergnot ist auch Covid19 mit versichert!